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Ab sofort führen wir auch Auktionen / Versteigerungen für Sie durch:

Andreas Roth

Zugelassener Auktionator nach § 34b Absatz 1 der GewO.


Eine Versteigerung ist:

Der öffentliche Verkauf einer Sache an den Meistbietenden in einem förmlichen Verfahren. Jedes abgegebene Gebot
erlischt automatisch durch ein höheres. Der Abschluss erfolgt dann durch den Zuschlag, der die Annahme des

abgegebenen Gebots bedeutet (§ 156 BGB).

In der Zwangsvollstreckung werden bewegliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher, Grundstücke durch das
Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) versteigert (Zwangsversteigerung). Freiwillige Versteigerungen können von
einem zugelassenen Auktionator / Versteigerer durchgeführt werden.

Für gewerbsmäßige Versteigerungen (Auktionen) bedürfen die Veranstalter einer Erlaubnis nach § 34 b Gewerbeordnung.



Im Wege der freiwilligen Versteigerung sind wir in folgenden Bereichen gerne für Sie tätig:



o Immobilien und Grundstücke

o Fahrzeuge und Fahrzeugteile aller Art

o Firmen und Geschäftsauflösungen

o Nachlassversteigerungen

o Haushaltsauflösungen

o Maschinen und Anlagen



Zulassung und Überwachung nach § 34 b GewO:

Ordnungsamt 76694 Forst und IHK Karlsruhe